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IAB Kurzbericht 2015 zum Gründungszuschuss (PDF)
IAB Kurzbericht 2012 zum Gründungszuschuss (PDF)
80 Prozent der Arbeitslosen, die von den Arbeitsagenturen mit einem Gründungszuschuss gefördert wurden, sind auch eineinhalb Jahre nach der Gründung noch selbständig.
Weitere zehn Prozent sind wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Insgesamt sind damit mehr als 90 Prozent der Geförderten in den Arbeitsmarkt integriert, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Der Gründungszuschuss unterstützt Arbeitslose finanziell beim Wechsel in die Selbstständigkeit. Er löste 2006 das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss ("Ich-AG") ab.
Bis zum Ende des Jahres 2011 bestand ein Rechtsanspruch auf die Förderung. Jetzt ist der Gründungszuschuss eine sogenannte Ermessensleistung: Der Gründungswillige muss den Arbeitsvermittler davon überzeugen, dass seine Existenzgründung förderungswürdig ist.
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