Beratungsförderung für den Beginn vor dem Beginn

 

 

 

Interessante Links zum Thema:

Richtlinie Vorgründungscoaching (PDF)

Vorgründungs- und Nachfolgecoaching ‎Bayern

Existenzgründercoaching vor der Gründung

 

 

Als Existenzgründer/in oder Unternehmensnachfolger/in können Sie in der Vorgründungsphase bzw. vor einer Firmenübernahme ein gefördertes Coaching in Anspruch nehmen.

 

 

Expertenberatung vor der Gründung eines Unternehmen oder einer Selbständigkeit erhöht die Erfolgsaussichten be­trächt­lich. Dementsprechend unterstützen das Bayerische Wirtschaftsministerium und der Euro­päische Sozialfonds Gründungsinteressierte und potentielle Unter­nehmens­nachfolger dabei, eine entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen – sofern die Beratung vor der Gründung stattfindet.

 

 

Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU.

 

Die Existenzgründung im Haupterwerb darf noch nicht erfolgt sein bzw. das Gewerbe darf noch nicht im Handelsregister eingetragen sein. Die Ausübung einer Tätigkeit im Nebenerwerb ist förderunschädlich.

 

 

"Vermeiden Sie unnötige Fehler, indem Sie sich von einem erfahrenen Coach begleiten lassen! Ihr selbst gewählter Coach hilft Ihnen bei der professionellen Vorbereitung Ihrer Selbständigkeit, unterstützt Sie in kaufmännischen Fragestellungen und in der erfolgreichen Umsetzung Ihrer Geschäftsidee."

 

 

Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen.


Ziel ist es, die Erfolgsaussichten von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu erhöhen und nachhaltig zu sichern.

 

 

 

 

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten gewährt.


Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70% des Beraterhonorars bei einer Bemessungsgrundlage von maximal 8.000 EUR. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden bei einem maximalen Tagessatz von 800 EUR. Es werden maximal 10 Tagewerke à 8 Stunden pro Tag mitfinanziert.

 

 

Wir helfen bei der Beantragung und Zusammenstellung der Förderantragsunterlagen.

 

 

Das Förderprogramm ist ein Angebot der:

 

  • bayerischen Industrie- und Handelskammer
  • bayerischen Handwerkskammer
  • Institut freier Berufe

 

mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und der Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds).

 

 

 

 

Der Erklärfilm präsentiert Ihnen kurz und kompakt die grundlegenden Informationen zu einem Förderantrag.

 

 

 

Hier eine Übersicht der Förderberechtigten:

 

Gewerbe anmelden: Sie wollen sich in den nächsten zwölf Monaten gewerblich selbstständig machen und sind noch nicht gewerblich oder freiberuflich im Haupterwerb tätig.


Nebengewerbe zum Hauptgewerbe ausbauen: Sie betreiben ein Gewerbe laut Gewerbeanmeldung im Nebenerwerb und planen jetzt, dieses Nebengewerbe als Hauptgewerbe auszubauen.


Unternehmensübernahme: Sie planen (egal, in welchem Bundesland Sie sich befinden), ein in Bayern ansässiges Unternehmen zu übernehmen.


Unternehmensbeteiligung: Sie werden sich mit mehr als 15 Prozent an einem Unternehmen beteiligen und die Geschäftsführungsbefugnis besitzen.

Für mehr Informationen zu unserem Beratungsangebot

Schreiben Sie uns ganz einfach eine kurze Nachricht:

 

Haben Sie Ihr Unternehmen bereits gegründet, greift das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" des Bundeswirtschaftsministeriums. Es richtet sich unter anderem an Unternehmer der Start- und Festigungs­phase, deren Gründung oder Übernahme maximal zwei Jahre zurück liegt. Nähere In­for­ma­ti­on­en hierzu finden Sie hier in unserem Informationsangebot.

 

 

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