Beratungszuschuss für Jungunternehmer und Bestandsunternehmen

Wirtschafts- und Mittelstandsförderung

BAFA Beratungsförderung

Förderung unternehmerischen Know-hows

 

Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ ist ein Angebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds).

 

 

 

Die finanzielle Zuschussförderung des BAFA richtet sich an kleine und Mittelstandsunternehmen in drei Schwerpunkten:
- nach der Gründung für Jungunternehmen

- nach dem 2. Geschäftsjahr an Bestandsunternehmen

- zusätzlich an Unternehmen in Schwierigkeiten

 

 

 

 

Im Rahmen unserer Beratungsdienstleistungen haben wir viel Erfahrung mit der Beschaffung von staatlichen Fördermitteln gewonnen. Hierbei handelt es sich um Zuschüsse für klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) für die Finanzierung der Beratungsaufwendungen.

 

 

Um als Antragsteller auf die finanziellen Förderungen des BAFA zugreifen zu können muß das Beratungsunternehmen für die jeweiligen Beratungsprogramme gelistet sein. 

 

 

Gerne beraten wir Sie zu den Fördermöglichkeiten und prüfen mit Ihnen vorab einen möglichen Anspruch. Den maximalen Fördermittelbetrag ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen in Abhängigkeit von dem Beratungsschwerpunkt und den unternehmensspezifischen Daten.

 

 

 

 

Viele unserer Kunden konnten wir erfolgreich bei der Fördermittelbeantragung unterstützen.
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten durch das BAFA. Jungunternehmen können für Beratung Förderungen bis zu 4.000 € und Bestandsunternehmen bis zu 3.000 € erhalten.

 

 

Die genauen Regelungen sind auf dem Internatangebot des BAFA einzusehen.

Gerne informieren und beraten wir bei der Antragstellung von Fördermitteln.

 

Auszug aus der BAFA Fördertabelle Nr. 4:

 

 

 

Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Der Beratungszeitraum umfasst maximal 6 Monate.

 

Für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten wird eine Unternehmenssicherungsberatung gefördert – um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen. Über diese Beratung hinaus gibt es eine Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

 

 

Durch Förderung der eigenen Stärken zu nachhaltigem Erfolg.

 

 

Wofür kann die Förderung eingesetzt werden?

 

Zur Förderung unternehmerischen Know-hows gehören alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das thematische Spektrum, zu dem Unternehmer sich beraten lassen können, ist also groß. Das kann die Suche nach Methoden zur Neuausrichtung des Geschäftsmodells auf eine andere Zielgruppe sein oder von Strategien zur Kundenakquise handeln.

 

Auch die gemeinsame Erarbeitung eines ganzheitlichen Marketingkonzepts ist möglich. Solange es sich um wirtschaftliche, finanzielle, personelle oder organisatorische Aspekte der Unternehmensführung handelt, sind der Beratungsförderung kaum Grenzen gesetzt.

 

 

 

 

Zudem gibt es noch eine Reihe von gesonderten Beratungsleistungen, die förderfähig sind. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die sich zum Beispiel mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Umweltschutz oder der Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund auseinandersetzen.

 

Einzig bei Rechts-, Versicherungs- und Steuerthemen werden Abstriche gemacht. Nicht gefördert werden demnach Beratungen, die sich schwerpunktmäßig um Rechts- oder Versicherungsfragen drehen.

 

Auch Tätigkeiten der Steuerberatung werden nicht mit einem Zuschuss durch das Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows unterstützt.

 

 

Für mehr Informationen zu unserem Beratungsangebot

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