Fast wie geschenkt

Zuschussförderungen

Zuschüsse sind nicht rückzahlbare Fördermittel

 

Am Beispiel "Innovationsgutschein Bayern" der Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH

Das „schnelle“ Förderprogramm in drei Varianten für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern.

 

 

 

Sie haben ein kleines Unternehmen oder einen Handwerksbetrieb mit Sitz in Bayern? Sie wollen eine innovative Idee verwirklichen und daraus etwas Großes machen? Sie können sich aber weder eigenes Personal für Entwicklung und Forschung noch externe Dienstleistungen für z. B. Konstruktionsleistungen, Prototypenbau oder Studien und Konzepte zur Fertigungstechnik leisten?

 

 

 

 

Genau hier hilft der Freistaat Bayern mit seinem Programm „Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe“. Mit dem Innovationsgutschein können Sie aus Ihrer Idee heraus neue oder verbesserte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen planen, entwickeln und umsetzen.

 

 

Mit dem Innovationsgutschein soll die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen unterstützt werden.

 

 

Beim Innovationsgutschein 1 müssen die zuwendungsfähigen Kosten mind. 4.000,- Euro betragen. Die Obergrenze pro Innovationsgutschein beträgt 15.000,- Euro.

 

Mit dem Innovationsgutschein 2 sollen darüber hinaus finanzintensivere und damit für das betreffende Unternehmen wirtschaftlich riskantere innovative Projekte mit einem Auftragsvolumen von mindestens 25.000 Euro ermöglicht werden. Pro Innovationsgutschein beträgt die Obergrenze der zuwendungsfähigen Kosten max. 30.000 Euro.

 

 

 

 

Der Innovationsgutschein spezial eröffnet die Möglichkeit, nach Nutzung von Innovationsgutschein 1 und 2 erfolgreiche Projekte mit einem höheren Finanzbedarf fortzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung benötigen. Er soll insbesondere auch an andere Förderprogramme wie z. B. das Bayerische Technologieförderprogramm (BayTP) oder das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) heranführen.


Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mind. 50.000,- Euro betragen. Die Obergrenze pro Innovationsgutschein beträgt 80.000,- Euro.

 

 

"Innovation ist kreative Gestaltung mit Zukunftsblick."

Joachim Nusch

 

 

Die Bayern Innovativ GmbH ist die Gesellschaft für Innovation, Technologie- und Wissenstransfer in Bayern. Sie unterstützt Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft in allen Stufen der Wertschöpfungskette mit maßgeschneiderten Dienstleistungen, um ihre Innovationsdynamik zu erhöhen.

 

 

 

 

Der Innovationsausschuss setzt sich aus mindestens sechs Experten zusammen und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie bestellt.

 

Der Innovationsausschuss bewertet die Akzeptanz eines Vorhabens und den etwaigen Ausschluss von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und gibt Empfehlungen ab hinsichtlich der Vergabe eines Innovationsgutscheines.

 

 

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